Schwangerschaftsabbrüche sind weiterhin verboten und bedeuten Strafe für Ärzt*innen und Schwangere. Abbrüche sind nun aber straffrei, wenn die Schwangere zustimmt, eine Frist von drei Monaten eingehalten wird und medizinische Gründe, eine soziale Notlage oder ein Sexualdelikt vorliegen.