Sie verhütete mit der Spirale, die sich Frauen in der DDR beim Arzt verschreiben lassen konnten. Nach einigen Monaten kam dann der Schock: Heike W. erfuhr, dass sie trotz Spirale schwanger war. „Da waren zwei Seelen in mir“, erzählt sie. „Die eine hat sich gefreut: Mensch, du bist schwanger! Warum eigentlich nicht? Du hast nur noch ein Studienjahr“. Die andere Seite habe sich gedacht, dass eine Schwangerschaft mit der Spirale nicht normal sei und sich Sorgen gemacht, dass das Kind geschädigt sein könnte. Also habe sie entschieden, die Schwangerschaft zu beenden.
Der zuständige Arzt habe Schwangerschaftsabbrüche nur ungern gemacht. „Ich hatte das Gefühl, dass er Frauen, die zum Schwangerschaftsabbruch kommen, eher verachtete“, sagt sie. Er habe sie aber anders behandelt, vielleicht auch, weil er ein schlechtes Gewissen hatte. Schließlich hatte er ihr die Spirale zuerst empfohlen und dann den Abbruch vornehmen müssen.
Die Wiedervereinigung: ein Schock für viele DDR-Frauen
Das Recht auf einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch verloren Heike W. und alle anderen Frauen in der DDR im Zuge der Wiedervereinigung. Seit 1995 ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nämlich nur nicht rechtswidrig, wenn aufgrund medizinischer Gründe oder Sexualdelikte abgetrieben wird. Ein Abbruch unter anderen Umständen ist rechtswidrig, kann aber straffrei sein, wenn eine staatlich anerkannte Beratung erfolgt, eine Frist von 12 Wochen seit der Empfängnis und einer dreitätigen Wartezeit eingehalten wird.