Kommentar von Wiebke Hollersen - Fünf Jahre keine Regelung bei der Sterbehilfe: Ist das unwürdig oder braucht es eben Zeit?

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Vor fünf Jahren wurde ein wegweisendes Urteil bei der Sterbehilfe getroffen: Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dass jede und jeder in Deutschland das Recht hat, selbstbestimmt zu sterben und dafür Hilfe zu holen. Vorausgesetzt, dass die Entscheidung autonom und freiverantwortlich zustande kommt. Einher ging die Forderung, dass der Gesetzgeber die Sterbehilfe neu regeln solle. Zwei Entwürfe dazu scheiterten 2023 jedoch im Bundestag. Das sensible Thema Sterbehilfe – seit fünf Jahren ohne gesetzliche Regelung.

Wiebke Hollersen ist Reporterin bei der Berliner Zeitung.

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Ungelöstes Thema - Fünf Jahre Sterbehilfe in Deutschland - konkrete Ausgestaltung weiterhin ungeklärt

Heute vor fünf Jahren hat das Bundesverfassungsgericht eine historische Entscheidung verkündet. Nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts hat jeder Mensch das verfassungsmäßig geschützte Recht auf selbstbestimmtes Sterben und darf dafür auch die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen. Das war zuvor verboten! Seit fünf Jahren ist also der sogenannte assistierte Suizid mit Hilfe von Sterbevereinen in Deutschland möglich. Doch auch fünf Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibt die Regelung der Sterbehilfe in Deutschland ein ungelöstes Thema. Der Medizinethiker Prof. Dr. Dr. Urban Wiesing kritisierte auf radioeins diese Situation und fordert klare gesetzliche Rahmenbedingungen, um den betroffenen Menschen die notwendige Unterstützung und Sicherheit zu bieten.