Ungelöstes Thema - Fünf Jahre Sterbehilfe in Deutschland - konkrete Ausgestaltung weiterhin ungeklärt
Heute vor fünf Jahren hat das Bundesverfassungsgericht eine historische Entscheidung verkündet. Nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts hat jeder Mensch das verfassungsmäßig geschützte Recht auf selbstbestimmtes Sterben und darf dafür auch die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen. Das war zuvor verboten! Seit fünf Jahren ist also der sogenannte assistierte Suizid mit Hilfe von Sterbevereinen in Deutschland möglich. Doch auch fünf Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibt die Regelung der Sterbehilfe in Deutschland ein ungelöstes Thema. Der Medizinethiker Prof. Dr. Dr. Urban Wiesing kritisierte auf radioeins diese Situation und fordert klare gesetzliche Rahmenbedingungen, um den betroffenen Menschen die notwendige Unterstützung und Sicherheit zu bieten.