Kommentar von Anke Myrrhe - Probeunterricht vor Schulwechsel ist zulässig - ist die Entscheidung des Gerichts gerechtfertigt?
Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Eilantrag einer Schülerin abgewiesen, die den Probeunterricht für den Zugang zum Gymnasium nicht bestanden hat. Sie wollte erreichen, dass sie sich vorläufig doch an der Schule anmelden kann. Das Gericht entschied aber, dass das Land Berlin mit den neuen Zugangsregeln seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten habe.
Neue Regeln, neues Glück – könnte man sagen. Denn für den Zugang zum Gymnasium gelten seit diesem Schuljahr neue Regeln in Berlin. Dazu zählt unter anderem ein Probeunterricht für Kinder, die den erforderlichen Notenschnitt von 2,2 nicht geschafft und damit keine Gymnasialempfehlung erhalten haben.
Zahlreiche Kinder haben diesen Probetag nicht geschafft. Dagegen gehen mehrere Familien juristisch vor. Offensichtlich vergeblich, denn das Berliner Verwaltungsgericht weist die eingegangenen Eilanträge zurück: Das elterliche Wahlrecht der Schulform sei durch die neue Regelung nicht unverhältnismäßig eingeschränkt.
Anke Myrrhe ist stellvertretende Chefredakteurin des Tagesspiegels.
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