Deutsche Umwelthilfe - Mehrwegangebotspflicht wird häufig nicht berücksichtigt – gerade von den großen Ketten
Für die Gastronomie gilt in Deutschland seit zwei Jahren die Pflicht, Mehrwegverpackungen für Essen zum Mitnehmen anzubieten. Doch mehrere große Restaurant- und Fastfood-Ketten halten sich noch nicht ausreichend daran - heißt es von der Deutsche Umwelthilfe (DUH). Die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sprach sich auf radioeins für strengere Kontrollen und klare Regelungen ein, um die Nutzung von Mehrwegverpackungen zu fördern.
Seit 2023 sind Gastronomiebetriebe in Deutschland verpflichtet, Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Doch nicht alle halten sich an diese Vorschrift. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mehrere große Gastronomieketten wegen Verstößen angezeigt. Die DUH hat in den letzten zwei Jahren zahlreiche Unternehmen getestet, darunter McDonald's, Dunkin' Donuts, Vapiano und Nordsee. Besonders auffällig für die stellvertretende Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz war, dass große Ketten häufig die Mehrwegangebotspflicht ignorieren. "Gerade die großen Ketten sollten Vorreiter sein", so Metz auf radioeins. Auf die Verstöße angesprochen, reagierten die Unternehmen meist mit Ausreden wie "gerade alle" oder "nicht gefunden". Sie fordert, dass die Kontrollen durch die Landesbehörden verstärkt werden müssen und, dass Einwegverpackungen teurer als Mehrwegverpackungen sein sollten, um einen Anreiz für die Nutzung von Mehrwegverpackungen zu schaffen.