Bundestagswahl - Auslandsdeutsche bangen darum, dass ihre Stimme zählt
Drei bis vier Millionen Deutsche leben dauerhaft oder vorübergehend im Ausland und können von dort auch an der Bundestagswahl teilnehmen. Dies entspricht der Bevölkerung von Berlin. Aber reicht dafür die knappe Zeit bei der vorgezogenen Neuwahl? Denn das Ganze ist sowieso schon kompliziert und nur per Post möglich. Bei der letzten Wahl lag die Wahlbeteiligung der Auslandsdeutschen bei unter drei Prozent. Schließt man die Auslandsdeutschen also durch das Verfahren praktisch aus von der Wahl? Und ist diese Wahl dann nicht anfechtbar? Das fragen wir Ulrich Battis, Berliner Verwaltungsrechtler.