Bundestagswahl - Auslandsdeutsche bangen darum, dass ihre Stimme zählt

Briefwahl: Ein Wähler wirft seinen ausgefüllten Wahlzettel für die Bundestagswahl in eine Wahlurne © dpa
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Briefwahl: Ein Wähler wirft seinen ausgefüllten Wahlzettel für die Bundestagswahl in eine Wahlurne | © picture alliance / Gregor Fischer/dpa | Gregor Fischer Download (mp3, 10 MB)

Drei bis vier Millionen Deutsche leben dauerhaft oder vorübergehend im Ausland und können von dort auch an der Bundestagswahl teilnehmen. Dies entspricht der Bevölkerung von Berlin. Aber reicht dafür die knappe Zeit bei der vorgezogenen Neuwahl? Denn das Ganze ist sowieso schon kompliziert und nur per Post möglich. Bei der letzten Wahl lag die Wahlbeteiligung der Auslandsdeutschen bei unter drei Prozent. Schließt man die Auslandsdeutschen also durch das Verfahren praktisch aus von der Wahl? Und ist diese Wahl dann nicht anfechtbar? Das fragen wir Ulrich Battis, Berliner Verwaltungsrechtler.

Stimmzettel und Umschlag für eine Briefwahl.
IMAGO / Frank Sorge

Bundestagswahl - Briefwahl: Was Wählerinnen und Wähler wissen müssen

Am Wahltag ins Wahllokal gehen, den Briefwahlzettel per Post verschicken oder vorab im Wahlamt wählen. Es gibt, wie immer, diverse Möglichkeiten, an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilzunehmen. Nur muss es dieses Mal schnell gehen. Statt wie sonst sechs Wochen bleiben dieses Mal nur 14 Tage für die Stimmabgabe per Briefwahl. Mehr dazu von Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler.