Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Kuhle (FDP) sieht in Wahlrechtsreform großen Erfolg der Koalition

Urteilt zur Wahlrechtsreform: Im Bundesverfassungsgericht warten (l-r) die Bundestagsabgeordneten Konstantin Kuhle (FDP), Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) und Sebastian Hartmann (SPD) © Uli Deck/dpa
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Urteilt zur Wahlrechtsreform: Im Bundesverfassungsgericht warten (l-r) die Bundestagsabgeordneten Konstantin Kuhle (FDP), Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) und Sebastian Hartmann (SPD) | © Uli Deck/dpa Download (mp3, 14 MB)

Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen und sieht die Wahlrechtsreform der Ampel weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar. Außer es bleibt bei der Fünf-Prozent-Hürde, dann muss auch die Grundmandatsklausel wieder her. Ein klassisches Ja-aber-Urteil, vorgetragen im nüchternen Juristendeutsch des Karlsruher Gerichts. Doch kaum ist die Entscheidung in der Welt, da tobt auch schon der Kampf um die politische Deutungshoheit. Konstantin Kuhle, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP im Bundestag und hat die Wahlrechtsreform mitgetragen. Auf radioeins erklärte er, dass es darum ging, den Bundestag zu verkleinern - "das ist das Herzstück der Reform" - und spricht von einem großen Erfolg für die Koalition.

Uns ging es vor allem darum, dass der Deutsche Bundestag nicht immer weiter unkontrolliert anwächst. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht mit einer sehr klugen Entscheidung erklärt, wie es funktioniert - darüber bin ich unheimlich froh, weil wir jetzt für die nächste Bundestagswahl ein Wahlrecht haben, mit dem der Deutsche Bundestag um über 100 Sitze kleiner wird. Und dass das in Deutschland gelingt, das ist schon ein großer Erfolg für die Koalition. [...] Wir erreichen eine Verkleinerung des Bundestages mit marginalen Änderungen, und das muss man sich einfach klarmachen. Und für die Wählerinnen und Wähler ist eines ganz wichtig zu wissen. Je mehr Erst- und Zweitstimmen man an eine Person und eine Partei vergibt, umso wahrscheinlicher ist es, dass die Person, die man drin haben will, und die Partei, die man drin haben will, mit vielen Sitzen in den Bundestag kommt. Es ändert sich also eigentlich nichts."

Konstantin Kuhle, FDP

Es war ein Problem, das schon lange behoben werden sollte: Der Bundestag wurde mit den Jahren immer größer – aktuell sitzen sogar über 730 (734) Abgeordnete im Bundestag. Deshalb hat die Ampeloalition im März 2023 eine Wahlrechtsreform beschlossen. Die Zahl der Abgeordneten wird so auf 630 beschränkt werden. Das geht, weil die Erststimmen zukünftig nicht mehr bindend sind: Die Direktkandidaten mit den meisten Stimmen kommen in Zukunft nicht mehr automatisch in den Bundestag. Entscheidend für die Sitzverteilung ist nur noch die Zweitstimme für die Partei. Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es künftig also nicht mehr. Gestern hat das Bundesverfassunggericht die Wahlrechtsreform in großen Teilen als rechtmäßig bestätigt. Nur an einem Punkt muss nachgesteuert werden.

Der Bundesadler im Plenarsaal des Deutschen Bundestages © imago images/CommonLens
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Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Wahlrechtsreform in Teilen verfassungswidrig

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der Ampelregierung sind die Reaktionen unterschiedlich. Politiker der Union werten die Entscheidung als eine Schlappe für die Ampelkoalition. Vertreter von SPD und Grüne sind dagegen zufrieden mit dem Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hält es grundsätzlich für vertretbar, dass Überhang- und Ausgleichsmandate wegfallen, indem künftig allein die Zweitstimme entscheidend für die Zahl der Parlamentssitze einer Partei sein soll. Die sogenannte Grundmandatsklausel soll jedoch weiter gelten. Wir sprechen darüber mit dem Politikwissenschaftler Prof. Dr. Thorsten Faas vom Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin.