Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Kuhle (FDP) sieht in Wahlrechtsreform großen Erfolg der Koalition
Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen und sieht die Wahlrechtsreform der Ampel weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar. Außer es bleibt bei der Fünf-Prozent-Hürde, dann muss auch die Grundmandatsklausel wieder her. Ein klassisches Ja-aber-Urteil, vorgetragen im nüchternen Juristendeutsch des Karlsruher Gerichts. Doch kaum ist die Entscheidung in der Welt, da tobt auch schon der Kampf um die politische Deutungshoheit. Konstantin Kuhle, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP im Bundestag und hat die Wahlrechtsreform mitgetragen. Auf radioeins erklärte er, dass es darum ging, den Bundestag zu verkleinern - "das ist das Herzstück der Reform" - und spricht von einem großen Erfolg für die Koalition.
Es war ein Problem, das schon lange behoben werden sollte: Der Bundestag wurde mit den Jahren immer größer – aktuell sitzen sogar über 730 (734) Abgeordnete im Bundestag. Deshalb hat die Ampeloalition im März 2023 eine Wahlrechtsreform beschlossen. Die Zahl der Abgeordneten wird so auf 630 beschränkt werden. Das geht, weil die Erststimmen zukünftig nicht mehr bindend sind: Die Direktkandidaten mit den meisten Stimmen kommen in Zukunft nicht mehr automatisch in den Bundestag. Entscheidend für die Sitzverteilung ist nur noch die Zweitstimme für die Partei. Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es künftig also nicht mehr. Gestern hat das Bundesverfassunggericht die Wahlrechtsreform in großen Teilen als rechtmäßig bestätigt. Nur an einem Punkt muss nachgesteuert werden.