Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Wahlrechtsreform in Teilen verfassungswidrig

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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der Ampelregierung sind die Reaktionen unterschiedlich. Politiker der Union werten die Entscheidung als eine Schlappe für die Ampelkoalition. Vertreter von SPD und Grüne sind dagegen zufrieden mit dem Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hält es grundsätzlich für vertretbar, dass Überhang- und Ausgleichsmandate wegfallen, indem künftig allein die Zweitstimme entscheidend für die Zahl der Parlamentssitze einer Partei sein soll. Die sogenannte Grundmandatsklausel soll jedoch weiter gelten. Wir sprechen darüber mit dem Politikwissenschaftler Prof. Dr. Thorsten Faas vom Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin.