75 Jahre Grundgesetz - Artikel 12a: Wehrpflicht
Grundgesetz Artikel 12a, Absatz 1: Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst an den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. Wie wichtig für unsere Verfassung ist dieser Artikel? Wir sprechen darüber mit Eva Högl der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.
Das Grundgesetz wird in dieser Woche 75 Jahre alt. Unterschrieben von Konrad Bundeskanzler Konrad Adenauer und 65 Mitgliedern des Parlamentarischen Rates am 23. Mai 1949. Die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes sind die Grundrechte, auf ihnen basiert unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. In einer kleinen Reihe in dieser Woche nehmen wir uns einzelne Artikel daraus vor und stellen sie auf den Prüfstand. Werden sie in der Praxis wirklich umgesetzt? Wo hapert es?