75 Jahre Grundgesetz - Artikel 3: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

Ein Mann hält auf einer Demonstration das Grundgesetz in der Hand © imago images/Jannis Große
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Der Artikel 3 des Grundgesetzes sagt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte. In Absatz 3 heißt es weiter: Niemand darf wegen seine Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und seiner Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Wir sprechen darüber mit der Berliner Juristin und Verfahrenskoordinatorin Soraia de Costa Batista von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V..

Deutsches Grundgesetz mit der Zahl 75 © IMAGO / Christian Ohde
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75 Jahre Grundgesetz - "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei."

Grundgesetz Artikel 5, Absatz 3: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung." Wir sprechen darüber mit Olaf Zimmermann, er ist seit 27 Jahren der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, dem Spitzenverband der deutschen Kulturverbände.