75 Jahre Grundgesetz - Artikel 3: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
Der Artikel 3 des Grundgesetzes sagt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte. In Absatz 3 heißt es weiter: Niemand darf wegen seine Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und seiner Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Wir sprechen darüber mit der Berliner Juristin und Verfahrenskoordinatorin Soraia de Costa Batista von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V..