Nach drei Jahren in der Pandemie laufen die letzten bundesweiten Corona-Vorgaben im Infektionsschutzgesetz zu Ostern aus. Die Maskenpflichten in Geschäften oder Verkehrsmitteln und Testpflichten vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und vielen Innenräumen sind weitgehend aufgehoben. Bis zum 7. April gilt noch eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. radioeins-Reporterin Amelie Ernst berichtet darüber.
Ein Blick auf die Corona-App kann für Verwirrung sorgen, wenn beispielsweise Kontakte mit geringem Risiko angezeigt werden und man sich fragt, wo und wann diese stattgefunden haben. Viele Nutzer lässt die App lässt ratlos zurück.