Bundesverfassungsgericht - AfD hat keinen Rechtsanspruch auf Ausschussvorsitz

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe © dpa/Uli Deck
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Die AfD hat keinen Rechtsanspruch auf Ausschussvorsitz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geurteilt. Geklagt hatte die AfD. Ihre Kandidaten für den Vorsitz von Ausschüssen wurden von den Vertretern der anderen Parteien nicht gewählt. Das BVerG urteilte weiter, dass die Abwahl des AfD-Politikers Brandner 2019 nicht gegen geltendes Recht verstoßen habe. ARD-Rechtsexperte Klaus Hempel mit den Einzelheiten dazu.