Kommentar von Lorenz Meyer - Verwaltungsgericht verpflichtet MDR zur Ausstrahlung eines umstrittenen Wahlwerbespots von "Die PARTEI".

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In anderthalb Wochen finden in Sachsen die Landtagswahlen statt. Die Parteien haben grundsätzlich einen Anspruch auf Ausstrahlung ihrer Wahlwerbespots in den öffentlich-rechtlichen Sendern, solange diese nicht offensichtlich rechtswidrig sind. In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsgericht Leipzig jetzt eine aufsehenerregende Entscheidung getroffen. Es verpflichtete den Mitteldeutschen Rundfunk zur Ausstrahlung eines höchst umstrittenen Wahlwerbespots der Partei "Die PARTEI".

Der als Hörspiel konzipierte Spot zeigt ein Szenario nach einer fiktiven Machtübernahme der AfD. Darin erschießt ein sächsisches Ehepaar mutmaßliche AfD-Wähler mit der Begründung, es werde "schon die Richtigen treffen". Der MDR hatte sich zunächst geweigert, den Spot auszustrahlen, wurde nun aber gerichtlich dazu verpflichtet. Das Gericht sah darin keinen schwerwiegenden Verstoß gegen Strafgesetze.

Lorenz Meyer ist Medienkritiker, Satiriker und Autor.

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