Geplanter Reformstaatsvertrag - Über die Zukunft ds öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder diskutieren derzeit über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Morgen soll die Öffentlichkeit erfahren, ob es eine Einigung bei den Reformplänen gegeben hat. Darüber berichtet radioeins-Moderator Jörg Wagner ausführlich in seinem Medienmagazin am Samstag ab 18 Uhr auf radioeins und heute schon im Gespräch.
Auch radioeins ist Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und arbeitet unabhängig von der Politik. Dennoch definiert die Politik die Rahmenbedingungen für die Arbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio. radioeins wurde staatsvertraglich als Kooperation zwischen dem ehemaligen SFB und ORB gegründet. Theoretisch könnte dieser Auftrag von der Politik entzogen werden, besonders angesichts steigender Kosten.
Derzeit beraten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in Leipzig über mögliche Streichungen von Radioprogrammen und TV-Spartenkanälen. Diese Diskussionen sind eine Reaktion auf die rbb-Schlesinger-Krise und die damit verbundenen Fragen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Reformen zielen darauf ab, den Bedeutungsverlust der linearen Programme zu kompensieren und mehr in Mediatheken und Audiotheken zu investieren, was jedoch keine Kosteneinsparungen bringt.
Für den rbb könnten die Reformen bedeuten, dass die Anzahl der terrestrisch verbreiteten Hörfunkprogramme reduziert wird. Der rbb könnte nach den neuen Regelungen sechs Radioprogramme veranstalten, aktuell sind es sieben. Die geplanten Reformen werden den Rundfunkbeitrag nicht sofort senken. Ab dem 1. Januar 2025 soll der Beitrag laut Empfehlung der KEF auf 18,94 Euro steigen. Langfristige Effekte der Reformen könnten frühestens ab 2028 sichtbar werden.