Politische Äußerungen - Urteil stärkt NS-Gedenkstätten: Politische Einordnung ja, Wahlempfehlungen nein

Mahn- und Gedenkstätte in dem ehemaligen KZ Ravensbrück © radioeins/Chris Melzer
radioeins/Chris Melzer
Mahn- und Gedenkstätte in dem ehemaligen KZ Ravensbrück | © radioeins/Chris Melzer Download (mp3, 9 MB)

Die Thüringer AfD wollte Gedenkstätten verbieten, sich politisch zu äußern, und ist damit weitgehend vor Gericht gescheitert. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar stärkt die Gedenkstätten in ihrer Rolle als Orte der historischen und politischen Bildung. Sie dürfen politisch einordnen und informieren, jedoch keine konkreten Wahlempfehlungen abgeben. Dies ermöglicht es ihnen, weiterhin wichtige Bildungsarbeit zu leisten und gegen Geschichtsrelativierungen vorzugehen. Wie sehen das die Brandenburger Gedenkstätten – und die hiesige AfD? Mehr dazu von radioeins-Brandenburg-Reporterin Amelie Ernst.

Wie politisch dürfen Gedenkstätten sein – und wie politisch dürfen sie sich äußern? Diese Frage hat vor kurzem das Verwaltungsgericht in Weimar beantwortet. Die Thüringer AfD war vor Gericht gezogen, um dem Direktor der Gedenkstätte des ehemaligen sogenannten "Konzentrationslagers" Buchenwald politische Äußerungen zu verbieten. Denn der hatte in einem Brief vor der Landtagswahl an die Geschichte erinnert und davor gewarnt, die AfD zu wählen. Das Gericht entschied: Konkrete Wahlempfehlungen dürfen die Gedenkstätten nicht abgeben, wohl aber politisch einordnen und informieren.

Auch in Berlin und Brandenburg gibt es zahlreiche Gedenkstätten, die sich mit der Geschichte des Nationalsozialismus auseinandersetzen. Andrea Genest, Leiterin der Gedenkstätte Ravensbrück, betont die zunehmende Unwissenheit und Provokationen bei Führungen. Sie sieht die Aufgabe der Gedenkstätten darin, Fakten zu vermitteln und historische Ereignisse einzuordnen, ohne parteipolitische Stellungnahmen abzugeben.

Bedeutung für die Gedenkstättenarbeit

Irmgard Zündorf vom Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung in Potsdam betont, dass Gedenkstätten nicht nur historische Fakten richtigstellen, sondern auch aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen einordnen müssen. Sie sieht das Urteil als Bestärkung für Gedenkstätten, ihre pädagogische Arbeit fortzusetzen und sich gegen Relativierungen der Geschichte zu stellen.

Die Position der Brandenburger AfD

Die Brandenburger AfD lehnt parteipolitische Äußerungen von Gedenkstätten ab und kritisiert, dass diese bestimmte Werte wie Vielfalt vertreten. Hans-Christoph Berndt, Fraktionschef der AfD im Brandenburger Landtag, sieht darin eine Einschränkung der Einflussmöglichkeiten der Gedenkstätten.

Brandenburg © IMAGO/Christian Mang
IMAGO/Christian Mang

Thema - Brandenburg

Politik, Wirtschaft, Kultur, Umwelt: hier finden Sie Neuigkeiten und Informatives aus der Region.