Riskantes Unterfangen!? - Antrag für AfD-Verbotsverfahren vorgestellt

AfD-Logo bei einem Bundesparteitag © imago images/Christian Thiel
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Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um Marco Wanderwitz (CDU) hat einen Antrag für ein Verbotsverfahren der AfD vorgestellt. Sie wollen erreichen, dass sich der Bundestag mit dem Thema befasst. Zuständig für ein Verbotsverfahren ist ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Prominente Politikerinnen und Politiker haben sich skeptisch bis ablehnend geäußert. Wir sprechen darüber mit dem Juristen Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Bijan Moini, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, erklärte auf radioeins, dass ein neues Gutachten zur AfD, welches der Verfassungsschutzes in den nächsten zweieinhalb Monaten vorlegen könnte, die Chancen auf ein AfD-Verbot erhöhen könnte. Es gibt zwei mögliche Szenarien: Entweder bestätigt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dass die AfD ein rechtsextremistischer Verdachtsfall bleibt, oder es stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Letzteres würde bedeuten, dass die AfD sicher verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Eine solche Einstufung könnte das politische Signal senden, dass die Chancen für einen Verbotsantrag höher sind, und könnte Abgeordnete motivieren, dem Antrag zuzustimmen.

Der aktuelle Entwurf ist nicht der eigentliche Verbotsantrag, sondern ein Antrag, dass der Bundestag einen Verbotsantrag stellen soll. Dieser Entwurf enthält alle wesentlichen Punkte, um eine Entscheidung darüber herbeizuführen, ob ein Verbotsantrag gestellt werden soll. Wenn der Bundestag zustimmt, würden Bevollmächtigte benannt, die den eigentlichen Antrag ausarbeiten.