Amtsenthebungen in der Türkei - Türkische Behörden nehmen auch Anwälte und Journalisten fest
Die aktuellen Entwicklungen in der Türkei stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Demokratie und den Rechtsstaat dar. Die Verhaftungen und die Absetzung von wichtigen juristischen Akteuren zeigen, wie weitreichend die Maßnahmen der Regierung sind, um die Opposition zu unterdrücken und die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben.
Vor zehn Tagen wurde Istanbuls Bürgermeister Ekrem Imamoglu verhaftet und seines Amtes enthoben. Die Vorwürfe umfassen angebliche Korruption und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Diese Ereignisse haben landesweite Proteste ausgelöst, bei denen 10.000 Menschen auf die Straßen gehen, um für mehr Demokratie und die Freilassung des Bürgermeisters zu demonstrieren.
Zusätzlich zur Verhaftung von Imamoglu wurde auch der gesamte Vorstand der Istanbuler Rechtsanwaltskammer, einschließlich des Präsidenten Ibrahim Kaboglu, abgesetzt. In Berlin haben sich Anwälte und Anwaltsorganisationen, darunter Yasar Ohle, Migrationsrechtsanwalt, zusammengeschlossen, um gegen diese Entwicklungen zu protestieren. Sie fordern die deutsche Bundesregierung auf, sich für die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei einzusetzen.
Ohle betonte auf radioeins, dass die Vorwürfe gegen Imamoglu im Kontext der politischen Situation in der Türkei betrachtet werden müssen. Er weist darauf hin, dass die Regierung unter Erdogan selbst mit Korruptionsvorwürfen konfrontiert ist, die jedoch nicht verfolgt werden. Die Anschuldigungen gegen Imamoglu, insbesondere die Unterstützung von Terrorismus, seien unbegründet und würden genutzt, um die Opposition zu schwächen.
Die Absetzung des Vorstands der Istanbuler Rechtsanwaltskammer zeigt, dass die türkische Regierung versucht, die Anwaltschaft zu entmachten. Ein neues Gesetz, das Kritiker zum Schweigen bringen soll, hat zu Ermittlungen gegen die Anwälte geführt. Obwohl das Amtsenthebungsverfahren noch nicht rechtskräftig ist, wird deutlich, dass Anwälte in der Türkei zunehmend unter Druck stehen und ihre Verteidigungspflichten nicht mehr ungehindert ausüben können.