Verbrauchertipp - Neue Regeln für Kabelfernsehen gelten ab Juli

Mieter können ab 1. Juli frei entscheiden, welchen TV-Empfang sie nutzen wollen: Kabel, Satellit, Internet oder DVB-T2 Antenne
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Mieter können ab 1. Juli frei entscheiden, welchen TV-Empfang sie nutzen wollen: Kabel, Satellit, Internet oder DVB-T2 Antenne | © IMAGO / Michael Gstettenbauer Download (mp3, 8 MB)

Auf rund 12 Millionen Mieterinnen und Mieter mit Fernseh-Kabelanschluss kommt eine wichtige Änderung zu: am 1. Juli 2024 endet die Übergangsfrist für das sogenannte Nebenkostenprivileg, mit dem bisher die Kosten für einen Kabelanschluss umgelegt worden sind. Mieterinnen und Mieter müssen sich künftig selbst um ihren Fernsehanschluss kümmern. Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip.de, mit den Verbrauchertipps dazu.

Mit Hilfe des Nebenkostenprivilegs aus den 1980er Jahren sollten möglichst viele Zuschauerinnen und Zuschauer das zu diesem Zeitpunkt neue Kabelfernsehen empfangen können. Vermieterinnen und Vermieter schlossen Sammelverträge mit Kabelanbietern ab und legten die Kosten um auf ihre Mieterinnen und Mieter um. Weil es inzwischen verschiedenste Empfangsmöglichkeiten gibt, ist das Telekommunikationsgesetz bereits im Dezember 2021 novelliert worden, am 30. Juni endet die Übergangsfrist.

Mieterinnen und Mieter können nun frei entscheiden, welchen TV-Empfang sie nutzen wollen: Kabel, Satellit, Internet oder DVB-T2 Antenne. Wer als Mieterin oder Mieter bisher einen Kabelanschluss genutzt hat, kann sich beim Vermieter darüber informieren, ob er weiter Sammelverträge anbietet oder selbst zu einem Kabelanbieter wechseln. Mieterinnen und Mieter, die den Kabelanschluss nicht genutzt haben, profitieren von der Neuregelung. Sie mussten bislang trotzdem zahlen, jetzt fallen die Nebenkosten weg.