Verbrauchertipp - EuGH stärkt Hotels gegenüber Booking.com

Das Logo der Booking.com-App auf einem Display © IMAGO/Silas Stein
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Hotels dürfen ihre Zimmer auf der eigenen Seite günstiger anbieten als auf Booking.com. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden und damit das Buchungsportal booking.com in die Schranken gewiesen. Das Portal hatte jahrelang mit Bestpreisklauseln Hotels verboten, Zimmer eigenständig zu günstigeren Preisen zu vergeben. Was heißt das für Verbraucher*innen? Das besprechen wir mit Hermann-Josef Tenhagen von finanztip.de.