Prozess - Birkenstock-Sandalen: Keine Kunst!

Birkenstock Schuhe © IMAGO / Schöning
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Die Birkenstock-Sandalen gelten nicht als Kunst und genießen daher keinen Urheberrechtsschutz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute entschieden. Birkenstock hatte drei andere Sandalenhersteller verklagt, weil sie ihre Produkte als Plagiate ansahen. Der BGH hat die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln bestätigt und entschieden, dass die Sandalen nicht als urheberrechtlich geschützte Kunstwerke gelten. Wir sprechen darüber mit Jens Klaus Fusbahn, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.