Interview mit Carmen Wegge (SPD) - Bundestagsabgeordnete wollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren

Paragraf 218 im Strafgesetzbuch unter einer Lupe © IMAGO / epd
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Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland grundsätzlich verboten. Trotzdem werden Frauen und durchführende Ärzte nicht zwangsläufig bestraft. Denn unter bestimmten Voraussetzungen bleibt eine Abtreibung straffrei. Nämlich wenn seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind, der Abbruch durch einen Arzt erfolgt und die schwangere Frau sich zuvor hat beraten lassen. Doch warum bleibt der Eingriff dann im Grundsatz verboten?

Das haben sich auch die Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge (SPD) und ihre Kollegin, die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws gefragt. Gemeinsam haben sie einen Gruppen-Antrag initiiert der Abtreibungen bis zur 12. Woche entkriminalisieren soll. Wir sprechen darüber mit Carmen Wegge.